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Haus­ord­nung

Die­se Haus­ord­nung gilt für alle Per­so­nen und Unter­neh­men, die einen Ver­trag oder eine Buchung mit Kai­ro­s­Blue oder Kai­ro­s­Red abge­schlos­sen haben und sich im Gebäu­de oder auf den Außen­flä­chen des Gebäu­des befinden.

1. Ord­nung, Sicher­heit und Sau­ber­keit im Gebäu­de Clouth 104

1.1 Sau­ber­keit im Gebäu­de / all­ge­mei­ne Verhaltensweisen

Der Nut­zer hat von den Miet­räu­men nur den ver­trags­mä­ßi­gen Gebrauch zu machen.

Für die Ord­nung in den gemie­te­ten Räum­lich­kei­ten sind die jewei­li­gen Nut­zer ver­ant­wort­lich; die benut­zen Toi­let­ten und Wasch­be­cken sind sau­ber zu halten. 

Ver­stop­fun­gen, jeg­li­che Män­gel und erkenn­ba­re Schä­den sind Kai­ro­s­Blue Asset Manage­ment GmbH zu melden. 

Regel­mä­ßi­ge Lüf­tun­gen der Räu­me, Lärm­schutz- und Umwelt­schutz­be­stim­mun­gen sind sorg­fäl­tig ein­zu­hal­ten. Bei Sturm, Regen oder Schnee sind die Fens­ter geschlos­sen zu halten.

Außer­halb der Miet­räu­me bzw. auf den gemein­schaft­lich genutz­ten Flä­chen dür­fen kei­ner­lei Gegen­stän­de abge­stellt oder gela­gert werden.

Abfäl­le sind in den dafür vor­ge­se­he­nen Behält­nis­sen zu entsorgen. 

Die Benut­zung der Fahr­stüh­le geschieht auf eige­ne Gefahr. 

Fahr­rä­der, Klein­mo­tor­rä­der oder Tie­re dür­fen nicht in das Gebäu­de mit­ge­nom­men wer­den, aus­ge­nom­men hier­von sind Hilfs­mit­tel für Behinderte. 

Im Gebäu­de herrscht Rauch­ver­bot. Das Gebäu­de ist mit einer Brand­mel­de­an­la­ge ausgerüstet.

1.2 Beschil­de­rung, Aus­hän­ge, Bekanntmachungen 

Die Beschil­de­rung des gesam­ten Gebäu­des und der Räu­me muss beach­tet werden. 

Das per­ma­nen­te Bekle­ben von Wän­den, Türen, Glas- und sons­ti­gen Flä­chen im Gebäu­de ist nicht gestattet. 

1.3 Ener­gie

Hei­zung, Luft­rei­ni­ger, Beleuch­tungs­an­la­gen und tech­ni­sches Equip­ment sind nur in ver­trags­mä­ßi­gem Umfang und nur dann ein­zu­schal­ten, wenn die Räum­lich­kei­ten auch tat­säch­lich genutzt wer­den. Wäh­rend der Heiz­pe­ri­ode sind die Heiz­kör­per beim Ver­las­sen der Räu­me zu drosseln. 

1.4 Brandschutz/​Evakuierung

Offe­nes Licht und Rau­chen ist in den Räu­men nicht gestat­tet. Leicht ent­zünd­ba­re und feu­er­ge­fähr­li­che Stof­fe wie Akkus von E‑Mobilen etc. sind nur in den spe­zi­ell dafür vor­ge­se­he­nen Räu­men zu lagern. 

Im Gebäu­de sowie in fest­ge­leg­ten Räu­men sind durch die Gebäu­de­ver­wal­tung und Kai­ro­s­Blue Feu­er­lö­scher instal­liert und ent­spre­chend gekenn­zeich­net. Alle behörd­li­chen Vor­schrif­ten zum vor­beu­gen­den Brand­schutz bzw. zur Brand­be­kämp­fung sind zu beach­ten und einzuhalten:

• Jeder hat sich so zu ver­hal­ten, dass es nicht zu Ent­ste­hungs­brän­den kom­men kann, bei­spiels­wei­se Rauch­ver­bo­te beachten,

• Schalt­ta­feln freihalten,

• kei­ne Gegen­stän­de bzw. brenn­ba­re Mate­ria­li­en auf Hei­zun­gen ablegen,

• elek­tri­sche Gerä­te nicht ohne Auf­sicht betreiben.

• Män­gel, die zu Brän­den füh­ren oder deren Ent­ste­hung begüns­ti­gen, sind unver­züg­lich zu besei­ti­gen bzw. Kai­ro­s­Blue zu melden

• Gän­ge, Flu­re, Auf­gän­ge, Feu­er­lö­scher und Aus­gän­ge sind nicht zu ver­stel­len; Feu­er­lö­scher sind sicht­bar zu halten.

Bei einem Brand gilt:

• Ruhe bewahren!

• Feu­er­wehr alar­mie­ren — Not­ruf 112,

• in Sicher­heit brin­gen, gefähr­de­te Per­so­nen war­nen, Hilf­lo­se mit­neh­men, auf Wei­sun­gen achten,

• Lösch­ver­su­che unter­neh­men — Feu­er­lö­scher benutzen. 

Im Fal­le einer Eva­ku­ie­rung bei Ereig­nis­sen mit vor­her­seh­ba­ren bzw. ein­ge­tre­te­nen fol­ge­schwe­ren Aus­wir­kun­gen, z. B. bei Feu­er­alarm, Brän­den, Explo­sio­nen oder Bom­ben­dro­hun­gen sind die gekenn­zeich­ne­ten Ret­tungs­we­ge, Not­aus­gän­ge und Not­aus­stie­ge zu benut­zen. Ange­brach­te Ret­tungs­weg­plä­ne sind zu beach­ten. Bei einer Eva­ku­ie­rung sind grund­sätz­lich alle Fens­ter zu schlie­ßen. Die Türen zu den Räu­men sind nur anzu­leh­nen und nicht abzu­schlie­ßen. Bei einer mög­li­chen Eva­ku­ie­rung haben alle im Gebäu­de befind­li­chen Nut­zer und Besu­cher sich an der gekenn­zeich­ne­ten Sam­mel­stel­le einzufinden. 

1.5 Not­aus­gän­ge

Not­aus­stie­ge, Ret­tungs­we­ge und Not­aus­gän­ge sind ent­spre­chend der Arbeits­stät­ten-Va gekenn­zeich­net. Im Bedarfs­fall sind zusätz­lich zum Haupt­ein­gang des Gebäu­des alle im Eva­ku­ie­rungs­plan vor­ge­se­he­nen Not­aus­gän­ge zu nut­zen. Der Auf­zug darf im Brand­fall nicht benutzt wer­den. Im Bedarfs­fall und bei Unpas­sier­bar­keit der Aus­gän­ge erfolgt die Eva­ku­ie­rung mit­tels Feu­er­wehr­lei­tern, Sprung­tuch etc. Ret­tungs­we­ge, Not­aus­gän­ge und Not­aus­stie­ge sind freizuhalten.

1.6 Bau­li­che und sons­ti­ge Män­gel, Störungen 

Bau­li­che und sons­ti­ge Män­gel (Repa­ra­tu­ren an Möbeln und a.) sind Kai­ro­s­Blue zu mel­den. Tre­ten an Was­ser- oder elek­tri­schen Lei­tun­gen Stö­run­gen oder Schä­den auf, ist für sofor­ti­ge Abstel­lung oder Abschal­tung zu sor­gen. Sofern dies nicht selbst­stän­dig erfol­gen kann, ist sofort Kai­ro­s­Blue unter 0171 40 38 479 zu verständigen.

1.7 All­ge­mei­nes

Kaf­fee­ma­schi­nen sind nur in den dafür vor­ge­se­he­nen Räu­men (Tee­kü­che, Mini­kü­che) zu betrei­ben. Das Betrei­ben von Kaf­fee­ma­schi­nen in den sons­ti­gen Räu­men ist untersagt. 

2. Ver­schluss­si­cher­heit des Gebäu­des Clouth 104

Das Auf- und Zuschlie­ßen der Räu­me und Ein­gangs­tü­ren zum Gebäu­de in Clouth 104 erfolgt durch den Nut­zer, der als Ers­ter bzw. Letz­ter die Miet­flä­che, bzw. das Haus betritt bzw. ver­lässt. Der offi­zi­el­le Zu- und Ein­gangs­be­reich zum Innen­hof des Gebäu­des ist grund­sätz­lich offen und frei zu halten. 

3. Zugangs­be­rech­ti­gun­gen (ZB) für das Gebäu­de Clouth 104

3.1 Auf­be­wah­rung und Behand­lung der ZB (Schlüs­sel / Trans­pon­der / Codes)

Das Gebäu­de ist mit einer Schließ­an­la­ge ausgerüstet. 

Die Aus­ga­be an die Nut­zer und des­sen Rück­ga­be der ZB erfolgt durch Kai­ro­s­Blue anhand eines Schlüs­sel­pro­to­kol­les oder die Jus­tIn App von Sal­to. Die Ver­ga­be und Rück­ga­be der ZB über die Schlüs­sel­pro­to­kol­le ist von Kai­ro­s­Blue nachzuweisen.

ZB für Locker oder Schrän­ke sind der Ver­trags­lauf­zeit ent­spre­chend lan­ge per­so­nen­ge­bun­den zu ver­wah­ren und damit dem Zugriff unbe­fug­ter Per­so­nen zu entziehen.

Nach Ablauf der ver­trags­mä­ßi­gen Miet­dau­er sind die ZB sofort bei Kai­ro­s­Blue abzugeben.

Kai­ro­s­Blue ver­fügt über alle not­wen­di­gen ZB und Ersatz-ZB. 

In Not­si­tua­tio­nen behält Kai­ro­s­Blue sich den Zugang zu den Räu­men, Lockern und Schrän­ken vor. 

3.2 ZB-Ver­lust

Über den Ver­lust von ZB ist unver­züg­lich Kai­ro­s­Blue zu infor­mie­ren. Wird die ZB am Ver­lust­tag nicht mehr auf­ge­fun­den, hat Kai­ro­s­Blue oder die Gebäu­de­ver­wal­tung die ent­spre­chen­den Maß­nah­men zur Wie­der­her­stel­lung der Ver­schluss­si­cher­heit ein­zu­lei­ten. Bei Ver­lust von ZB ist Scha­den­er­satz zu leisten.

4. Auf­recht­erhal­tung der Haus­ord­nung und des Betriebes

Bei Stö­run­gen haben Kai­ro­s­Blue und die Gebäu­de­ver­ant­wort­li­chen Maß­nah­men zu ergrei­fen, die zur Auf­recht­erhal­tung der Haus­ord­nung und des Betrie­bes erfor­der­lich sind. 

Kai­ro­s­Blue und die Gebäu­de­ver­ant­wort­li­chen tra­gen Ver­ant­wor­tung für die Durch­set­zung der Haus­ord­nung und die Auf­recht­erhal­tung des Betriebes.

5. Nach­hal­tig­keit: noch auszuführen

6. Schluss­be­stim­mun­gen

Die in die­ser Haus­ord­nung ver­wen­de­ten Bezeich­nun­gen gel­ten sowohl in männ­li­cher als auch in weib­li­cher Form. Kai­ro­s­Blue behält sich erfor­der­li­chen­falls die Ände­rung und Ergän­zung die­ser Haus­ord­nung im Inter­es­se der Nut­zer / Mie­ter vor. Auch sol­che Ände­run­gen und Ergän­zun­gen sind nach Bekannt­ga­be an den Nut­zer / Mie­ter Bestand­teil des Nut­zungs- bzw. Miet­ver­tra­ges. Der Nut­zer / Mie­ter erkennt die Haus­ord­nung als für ihn ver­bind­lich an. Ein Ver­stoß gegen die Haus­ord­nung ist ein ver­trags­wid­ri­ger Gebrauch des Miet­ob­jek­tes. Bei schwer­wie­gen­den Fäl­len oder bei Wie­der­ho­lung kann Kai­ro­s­Blue das Ver­trags­ver­hält­nis ohne Ein­hal­tung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schä­den die Kai­ro­s­Blue durch Ver­let­zung oder Nicht­be­ach­tung der Haus­ord­nung, ins­be­son­de­re auch durch Nichterfüllung der Mel­de­pflich­ten ent­ste­hen, ist der Nut­zer / Mie­ter ersatzpflichtig.