Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für alle Personen und Unternehmen, die einen Vertrag oder eine Buchung mit KairosBlue oder KairosRed abgeschlossen haben und sich im Gebäude oder auf den Außenflächen des Gebäudes befinden.
1. Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Gebäude Clouth 104
1.1 Sauberkeit im Gebäude / allgemeine Verhaltensweisen
Der Nutzer hat von den Mieträumen nur den vertragsmäßigen Gebrauch zu machen.
Für die Ordnung in den gemieteten Räumlichkeiten sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich; die benutzen Toiletten und Waschbecken sind sauber zu halten.
Verstopfungen, jegliche Mängel und erkennbare Schäden sind KairosBlue Asset Management GmbH zu melden.
Regelmäßige Lüftungen der Räume, Lärmschutz- und Umweltschutzbestimmungen sind sorgfältig einzuhalten. Bei Sturm, Regen oder Schnee sind die Fenster geschlossen zu halten.
Außerhalb der Mieträume bzw. auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt oder gelagert werden.
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Die Benutzung der Fahrstühle geschieht auf eigene Gefahr.
Fahrräder, Kleinmotorräder oder Tiere dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden, ausgenommen hiervon sind Hilfsmittel für Behinderte.
Im Gebäude herrscht Rauchverbot. Das Gebäude ist mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet.
1.2 Beschilderung, Aushänge, Bekanntmachungen
Die Beschilderung des gesamten Gebäudes und der Räume muss beachtet werden.
Das permanente Bekleben von Wänden, Türen, Glas- und sonstigen Flächen im Gebäude ist nicht gestattet.
1.3 Energie
Heizung, Luftreiniger, Beleuchtungsanlagen und technisches Equipment sind nur in vertragsmäßigem Umfang und nur dann einzuschalten, wenn die Räumlichkeiten auch tatsächlich genutzt werden. Während der Heizperiode sind die Heizkörper beim Verlassen der Räume zu drosseln.
1.4 Brandschutz/Evakuierung
Offenes Licht und Rauchen ist in den Räumen nicht gestattet. Leicht entzündbare und feuergefährliche Stoffe wie Akkus von E‑Mobilen etc. sind nur in den speziell dafür vorgesehenen Räumen zu lagern.
Im Gebäude sowie in festgelegten Räumen sind durch die Gebäudeverwaltung und KairosBlue Feuerlöscher installiert und entsprechend gekennzeichnet. Alle behördlichen Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz bzw. zur Brandbekämpfung sind zu beachten und einzuhalten:
• Jeder hat sich so zu verhalten, dass es nicht zu Entstehungsbränden kommen kann, beispielsweise Rauchverbote beachten,
• Schalttafeln freihalten,
• keine Gegenstände bzw. brennbare Materialien auf Heizungen ablegen,
• elektrische Geräte nicht ohne Aufsicht betreiben.
• Mängel, die zu Bränden führen oder deren Entstehung begünstigen, sind unverzüglich zu beseitigen bzw. KairosBlue zu melden
• Gänge, Flure, Aufgänge, Feuerlöscher und Ausgänge sind nicht zu verstellen; Feuerlöscher sind sichtbar zu halten.
Bei einem Brand gilt:
• Ruhe bewahren!
• Feuerwehr alarmieren — Notruf 112,
• in Sicherheit bringen, gefährdete Personen warnen, Hilflose mitnehmen, auf Weisungen achten,
• Löschversuche unternehmen — Feuerlöscher benutzen.
Im Falle einer Evakuierung bei Ereignissen mit vorhersehbaren bzw. eingetretenen folgeschweren Auswirkungen, z. B. bei Feueralarm, Bränden, Explosionen oder Bombendrohungen sind die gekennzeichneten Rettungswege, Notausgänge und Notausstiege zu benutzen. Angebrachte Rettungswegpläne sind zu beachten. Bei einer Evakuierung sind grundsätzlich alle Fenster zu schließen. Die Türen zu den Räumen sind nur anzulehnen und nicht abzuschließen. Bei einer möglichen Evakuierung haben alle im Gebäude befindlichen Nutzer und Besucher sich an der gekennzeichneten Sammelstelle einzufinden.
1.5 Notausgänge
Notausstiege, Rettungswege und Notausgänge sind entsprechend der Arbeitsstätten-Va gekennzeichnet. Im Bedarfsfall sind zusätzlich zum Haupteingang des Gebäudes alle im Evakuierungsplan vorgesehenen Notausgänge zu nutzen. Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden. Im Bedarfsfall und bei Unpassierbarkeit der Ausgänge erfolgt die Evakuierung mittels Feuerwehrleitern, Sprungtuch etc. Rettungswege, Notausgänge und Notausstiege sind freizuhalten.
1.6 Bauliche und sonstige Mängel, Störungen
Bauliche und sonstige Mängel (Reparaturen an Möbeln und a.) sind KairosBlue zu melden. Treten an Wasser- oder elektrischen Leitungen Störungen oder Schäden auf, ist für sofortige Abstellung oder Abschaltung zu sorgen. Sofern dies nicht selbstständig erfolgen kann, ist sofort KairosBlue unter 0171 40 38 479 zu verständigen.
1.7 Allgemeines
Kaffeemaschinen sind nur in den dafür vorgesehenen Räumen (Teeküche, Miniküche) zu betreiben. Das Betreiben von Kaffeemaschinen in den sonstigen Räumen ist untersagt.
2. Verschlusssicherheit des Gebäudes Clouth 104
Das Auf- und Zuschließen der Räume und Eingangstüren zum Gebäude in Clouth 104 erfolgt durch den Nutzer, der als Erster bzw. Letzter die Mietfläche, bzw. das Haus betritt bzw. verlässt. Der offizielle Zu- und Eingangsbereich zum Innenhof des Gebäudes ist grundsätzlich offen und frei zu halten.
3. Zugangsberechtigungen (ZB) für das Gebäude Clouth 104
3.1 Aufbewahrung und Behandlung der ZB (Schlüssel / Transponder / Codes)
Das Gebäude ist mit einer Schließanlage ausgerüstet.
Die Ausgabe an die Nutzer und dessen Rückgabe der ZB erfolgt durch KairosBlue anhand eines Schlüsselprotokolles oder die JustIn App von Salto. Die Vergabe und Rückgabe der ZB über die Schlüsselprotokolle ist von KairosBlue nachzuweisen.
ZB für Locker oder Schränke sind der Vertragslaufzeit entsprechend lange personengebunden zu verwahren und damit dem Zugriff unbefugter Personen zu entziehen.
Nach Ablauf der vertragsmäßigen Mietdauer sind die ZB sofort bei KairosBlue abzugeben.
KairosBlue verfügt über alle notwendigen ZB und Ersatz-ZB.
In Notsituationen behält KairosBlue sich den Zugang zu den Räumen, Lockern und Schränken vor.
3.2 ZB-Verlust
Über den Verlust von ZB ist unverzüglich KairosBlue zu informieren. Wird die ZB am Verlusttag nicht mehr aufgefunden, hat KairosBlue oder die Gebäudeverwaltung die entsprechenden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verschlusssicherheit einzuleiten. Bei Verlust von ZB ist Schadenersatz zu leisten.
4. Aufrechterhaltung der Hausordnung und des Betriebes
Bei Störungen haben KairosBlue und die Gebäudeverantwortlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zur Aufrechterhaltung der Hausordnung und des Betriebes erforderlich sind.
KairosBlue und die Gebäudeverantwortlichen tragen Verantwortung für die Durchsetzung der Hausordnung und die Aufrechterhaltung des Betriebes.
5. Nachhaltigkeit: noch auszuführen
6. Schlussbestimmungen
Die in dieser Hausordnung verwendeten Bezeichnungen gelten sowohl in männlicher als auch in weiblicher Form. KairosBlue behält sich erforderlichenfalls die Änderung und Ergänzung dieser Hausordnung im Interesse der Nutzer / Mieter vor. Auch solche Änderungen und Ergänzungen sind nach Bekanntgabe an den Nutzer / Mieter Bestandteil des Nutzungs- bzw. Mietvertrages. Der Nutzer / Mieter erkennt die Hausordnung als für ihn verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch des Mietobjektes. Bei schwerwiegenden Fällen oder bei Wiederholung kann KairosBlue das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden die KairosBlue durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung, insbesondere auch durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Nutzer / Mieter ersatzpflichtig.