Allgemeine Geschäftsbedingungen für KairosBlue Spaces / KairosRed:
Coworking Spaces, Besprechungsräume, Event 1 und Event 2
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Bedingungen”) gelten für alle Verträge zwischen KairosBlue Asset Management GmbH (“KairosBlue”), bzw. Kairos Real Estate Development GmbH („KairosRed“) und dem jeweiligen Kunden (“Kunde”, alle gemeinsam auch als “Parteien” bezeichnet) über Coworking Spaces, Besprechungsräume sowie für.die als Event 1 und Event 2 bezeichneten Bereiche und für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
2. KairosBlue/KairosRed behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern. Die jeweils gültige Fassung kann auf www.kairosblue.eu abgerufen werden.
3. “Kunden” können ausschließlich Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sein.
4. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KairosBlue/KairosRed ihrer Geltung nicht im Einzelfall gesondert widerspricht. Selbst wenn KairosBlue/KairosRed auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
II. Vertragsgegenstand
1. Allgemeine Regelungen für Coworking Spaces, Besprechungsräume, Event 1 und Event 2 (gemeinsam nachfolgend auch “Räumlichkeiten” genannt)
a) KairosBlue/KairosRed räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Coworking Spaces und hierin ggf. befindlichen Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt (“Servicegrundgebühr”) zu nutzen.
b) KairosBlue/KairosRed räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Besprechungsräume zur ausschließlichen Nutzung als Konferenzräume gegen “Servicegrundgebühr” zu nutzen. Die Besprechungsräume sind mit einer für Büro- und besprechungszwecke geeigneten Grundausstattung versehen und werden dem Kunden in einem für diese Zwecke tauglichem Zustand übergeben.
c) KairosBlue/KairosRed räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Event 1 und/oder Event 2 Räumlichkeiten zur ausschließlichen Nutzung als Veranstaltungsfläche gegen ““Servicegrundgebühr zu nutzen.
d) Die Überlassung bestimmter, über die Grundausstattung hinausgehender Ausstattungsgegenstände und/oder Leistungen ist nicht geschuldet, es sei denn, sie ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich mittels anderweitiger Vereinbarung vereinbart.
e) KairosBlue/KairosRed verpflichtet sich, den Kunden die gebuchten Räumlichkeiten in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. KairosBlue/KairosRed behält sich grundsätzlich das Recht vor, dem Kunden andere als die gebuchten Räumlichkeiten zuzuweisen oder die zugewiesenen Räumlichkeiten durch andere Räumlichkeiten von angemessener, entsprechender Größe auszutauschen oder die Nutzung in Ausnahmefällen einzuschränken oder zu untersagen. Als Ausnahmefälle gelten beispielsweise Instandhaltungsarbeiten oder Sonderveranstaltungen. Dem Kunden stehen aus der verhinderten Raumnutzung keine Ansprüche zu. Die bereits entrichtete Servicegrundgebühr wird zurückerstattet.
f) Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Räumlichkeiten und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig).
2. Besondere Regelungen für Coworking Spaces und Besprechungsräume
a) KairosBlue/KairosRed ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine Aktivierungsgebühr zu erheben. Diese Aktivierungsgebühr deckt die Verwaltungskosten für den Onboarding-Prozess und die Kontoeinrichtung des Kunden ab. Die Aktivierungsgebühr wird in jeder lokalen Servicevereinbarung festgelegt.
b) KairosBlue/KairosRed räumt dem Kunden und den durch ihn benannten Mitarbeitern (“Einzelnutzer”) die Möglichkeit ein, die Räumlichkeiten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne zeitliche Einschränkungen auf Grundlage der vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Hierfür darf der Kunde die ihm ausgegebenen Zugangsberechtigungen an die Einzelnutzer weitergeben. Trotz sorgfältiger Planung kann KairosBlue/KairosRed keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Sitzgelegenheiten oder festen Plätzen an jedem Standort zu jeder Zeit gewähren. Als übliche Geschäftszeiten gelten für die Coworking Spaces und die Besprechungsräume Montag bis Freitag, 08:30 bis 18:00 Uhr.
c) Der Kunde hat einen Administrator für die Steuerung der kundeninternen Prozesse zu benennen, insbesondere für die Registrierung, An- und Abmeldung von Einzelnutzern und die Verteilung der Zugangsberechtigungen an seine Einzelnutzer. Eine Hinzubuchung weiterer Kontingente bzw. Neuanlegung weiterer Einzelnutzer ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich; eine entsprechende Abmeldung jeweils zum Letzten eines Monats.
d) Die Zugangsberechtigungen sind nicht übertragbar. KairosBlue/KairosRed behält sich Zugangskontrollen ausdrücklich vor. Die Kunden sind berechtigt, in angemessenem Umfang einen ihm bzw. einem Einzelnutzer des betreffenden Kunden persönlich bekannten Gast mit in die Besprechungsräume zu nehmen. Dem Einzelnutzer ist es jedoch nicht gestattet, regelmäßig ein- und denselben Gast mitzunehmen oder sonst faktisch eine nicht vereinbarte Doppelnutzung zu ermöglichen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist KairosBlue/KairosRed berechtigt, dem Kunden die durch die unberechtigte Nutzung entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde steht insoweit für ein Fehlverhalten seiner Einzelnutzer und der mitgebrachten Gäste ein.
e) Dem Kunden ist bekannt, dass die Räumlichkeiten weder klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Es kann daher im Sommer zu Aufheizungen der Räumlichkeiten kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Räumlichkeiten dar. Insbesondere schuldet KairosBlue/KairosRed nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben. Der Kunde bestätigt dies hiermit ausdrücklich.
f) Konkurrenz- und/oder Sortimentsschutz wird von KairosBlue/KairosRed nicht gewährt.
3. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten durch den Kunden an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn KairosBlue/KairosRed stimmt einer solchen vorab explizit schriftlich zu.
III. Geldwäscheprüfung
Soweit KairosBlue/KairosRed nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde KairosBlue/KairosRed unverzüglich die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert. Diese Vereinbarung ist grundlegend für das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses.
IV. Zahlungen
1. Die Servicegrundgebühr berechnet sich anhand des entsprechenden Stunden- bzw. Tagessatzes und der vereinbarten Nutzungsdauer zzgl. etwaiger sonstiger Servicegebühren und Entgelte.
2. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Die Servicegrundgebühr sowie das Entgelt für alle weiteren Leistungen von KairosBlue/KairosRed, deren Vergütung bei Vertragsschluss der Höhe nach feststeht, ist spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus für diesen Monat zu entrichten; ansonsten sind diese mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Vertragsbeginn fällig und zu zahlen;
- das Entgelt für verbrauchsabhängig zu vergütenden Leistungen oder solche, deren Vergütung aus anderen Gründen bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, ist bei Vertragsende fällig; etwaige Nachzahlungen, die der Kunde wegen Überschreitung der Nutzungsdauer oder der Personenzahl oder aus anderen Gründen zu leisten hat, sind bei Vertragsende zahlbar.
3. Die Abrechnung erfolgt jeweils mit dem zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz.
4. KairosBlue/KairosRed ist insbesondere bei Verträgen über die Event 1 und Event 2‑Räumlichkeiten berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, deren Höhe und Fälligkeit im Vertrag festgelegt werden.
5. KairosBlue/KairosRed stellt dem Kunden die jeweils zu zahlenden Beträge in Rechnung, und zwar:
- vor Vertragsbeginn fällige Beträge mit der Buchungsbestätigung; und
- bei Vertragsende fällige Beträge mit separater Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug durch Überweisung auf das von KairosBlue/KairosRed angegebene Bankkonto oder in bar gegen Quittung zu bezahlen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei KairosBlue/KairosRed.
6. Servicekosten für zusätzliche Services stellt KairosBlue/KairosRed dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung zahlbar.
7. Ab Verzugseintritt ist KairosBlue/KairosRed berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen sowie die gesetzliche pauschale Mahngebühr in Höhe von derzeit EUR 40,00 zu erheben. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
V. Übergabe der Räumlichkeiten
Bei der Übergabe an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erstellen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. Der Kunde ist verpflichtet, an dem Termin teilzunehmen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Räumlichkeiten und ggf. des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Räumlichkeiten als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.
VI. Haftung von KairosBlue/KairosRed
1. KairosBlue/KairosRed haftet
a) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.
b) Die verschuldensunabhängige Haftung von KairosBlue/KairosRed für anfängliche Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen.
2. Eine weitergehende Haftung von KairosBlue/KairosRed ist ausgeschlossen.
VII. Benutzung der Räumlichkeiten und Verhaltenspflichten des Kunden
1. Der Kunde darf die Räumlichkeiten nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen.
2. Das Recht zur Nutzung der Räumlichkeiten ist auf die vertraglich vereinbarte Personenzahl beschränkt. Übersteigt die Anzahl der Personen, die sich auf Veranlassung des Kunden (gleichzeitig oder nacheinander) in den Räumlichkeiten aufhalten, die vertragliche vereinbarte Personenzahl, so ist der Kunde verpflichtet, KairosBlue/KairosRed hierüber umgehend unaufgefordert zu informieren.
3. Bei Überschreitung der vertraglichen Nutzungszeit erhöht sich die Servicegrundgebühr für alle Leistungen, deren Preise abhängig von der Nutzungsdauer berechnet werden, für jede angefangene Viertelstunde der Nutzung vor ursprünglich vereinbartem Nutzungsdauer um ein Viertel des der vertraglichen Vergütungsabrede zugrundeliegenden Stundenpreises. Bei Überschreitung der vertraglichen Personenzahl erhöht sich das Entgelt für alle Leistungen, deren Preise abhängig von der Anzahl der Personen berechnet werden, die sich auf Veranlassung des Kunden gleichzeitig oder nacheinander in den Mieträumen aufhalten, im Verhältnis der vertraglich vereinbarten zur tatsächlichen Personenzahl.
4. Die Nutzung der Räumlichkeiten zum Betrieb eines mit KairosBlue/KairosRed konkurrierenden Geschäftes ist untersagt.
5. Der Kunde darf die Adresse der Räumlichkeiten als eigene Firmenadresse nur nach schriftlicher Zustimmung durch KairosBlue/KairosRed verwenden.
6. Der Kunde hat die Räumlichkeiten und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde KairosBlue/KairosRed unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Räumlichkeiten oder Inventar nutzen, verursacht werden.
7. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem KairosBlue/KairosRed-Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von KairosBlue/KairosRed schaden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Räumlichkeiten zu achten.
8. Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Räumlichkeiten anschließen. Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
9. Sämtliche vom Kunden in den Coworking Spaces und/oder Besprechungsräume benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel- /Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.
10. Der Kunde ist für die von ihm in die Räumlichkeiten mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Räumlichkeiten als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. KairosBlue/KairosRed haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, oder für Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von KairosBlue/KairosRed zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über KairosBlue/KairosRed versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
11. Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Räumlichkeiten mitbringen oder dort anliefern lassen.
12. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
VIII. Internetnutzung
1. Falls KairosBlue/KairosRed dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen (insb. Einzelnutzer und Gäste), die auf seine Veranlassung hin den von KairosBlue/KairosRed zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material unterlassen. Sollte KairosBlue/KairosRed wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmungen oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, insbesondere bei den Themen Urheberrecht und persönlichen Datenschutz (DSGVO), so wird der Kunde KairosBlue/KairosRed insoweit freistellen. Das gilt insbesondere für urheberrechtliche und datenschutzrechtliche Verstöße.
2. Der von KairosBlue/KairosRed zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. KairosBlue/KairosRed hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
3. KairosBlue/KairosRed wird in seinem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von ca. 97% bereitstellen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von KairosBlue/KairosRed und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von KairosBlue/KairosRed zu vertreten sind.
4. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichender Bandbreite eine Back-Up-Lösung bereit hält (z.B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.
5. Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den von KairosBlue/KairosRed zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit KairosBlue/KairosRed eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.
IX. Benutzung der Räumlichkeiten oder des Inventars durch Dritte
1. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Räumlichkeiten oder des Inventars an Dritte ohne vorherige Zustimmung von KairosBlue/KairosRed nicht berechtigt.
2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch oder auf Veranlassung des Kunden in die Räumlichkeiten gelangte Dritte verursacht wurden.
3. Der Kunde hat die überlassenen Räumlichkeiten vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Zutrittskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit KairosBlue/KairosRed vereinbart ist. Bei Verlust einer Zugangsberechtigung erhebt KairosBlue/KairosRed eine Servicepauschale von EUR 25,00.
X. Betreten der Räumlichkeiten durch KairosBlue/KairosRed
KairosBlue/KairosRed ist berechtigt, die Räumlichkeiten während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit, zu betreten. KairosBlue/KairosRed nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.
XI. Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen
KairosBlue/KairosRed ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Räumlichkeiten und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Allgemeinflächen) sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. KairosBlue/KairosRed wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.
XII. Hausordnung
Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags. Der Kunde hat seine Einzelnutzer und die mitgebrachten Gäste auf die Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten und steht für deren Nichtbeachtung ein.
XIII. Rücktritt und Stornierung bei Verträgen über Event-Räumlichkeiten
1. Bei Verträgen über die Event 1 und Event 2‑Räumlichkeiten gilt Folgendes:
a) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von KairosBlue/KairosRed gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist KairosBlue/KairosRed zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b) Soweit der Kunde Soweit der Kunde vor Vertragsbeginn den Vertrag ganz oder teilweise storniert, hat er die vertraglich vereinbarte Servicegrundgebühr zu 50 % als Ausfallvergütung zu zahlen: Bei einer Stornierung von 30 – 7 Tage vor Vertragsbeginn sind 50 % der Servicegrundgebühr als Ausfallvergütung zu zahlen. Bei einer Stornierung unter 7 Tage vor Vertragsbeginn sind 100 % der Servicegrundgebühr als Ausfallvergütung und 30% auf Kleinteile wie Moderatorenkoffer, Schreibblöcke u.ä. zu zahlen. Aufwendungen, die KairosBlue/KairosRed im Hinblick auf die Erbringung über die Bereitstellung der Räumlichkeiten hinausgehender Leistungen (z.B. Catering) im Zeitpunkt der Stornierung getätigt hat, sind vom Kunden zu erstatten.
2. Bei Verträgen über Coworking Spaces und Meeting Räume gilt Folgendes:
a) Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von KairosBlue/KairosRed gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist KairosBlue/KairosRed zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b) Bei einer Stornierung von 30 — 14 Tage vor Vertragsbeginn sind 30 % der Servicegrundgebühr als Ausfallvergütung zu zahlen.
c) Bei einer Stornierung von 14 — 7 Tage vor Vertragsbeginn sind 50 % der Servicegrundgebühr als Ausfallvergütung zu zahlen.
d) Bei einer Stornierung 7 — 3 Tage vor Vertragsbeginn sind 80 % und unter 3 Tagen vor Vertragsbeginn sind 100 % der Servicegrundgebühr und Kleinteile als Ausfallvergütung zu zahlen. Aufwendungen, die KairosBlue/KairosRed im Hinblick auf die Erbringung über die Bereitstellung der Räumlichkeiten hinausgehender Leistungen (z.B. Catering) im Zeitpunkt der Stornierung getätigt hat, sind vom Kunden zu erstatten.
3. Rücktritt und Stornierung bedürfen der Textform.
4. Bei Verträgen über Coworking Spaces und Besprechungsräume besteht kein Stornierungsrecht des Kunden.
XIV. Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch KairosBlue/KairosRed
1. Soweit im Vertrag nicht eine feste Laufzeit ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist, ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündbar. Die Kündigungsfrist beginnt frühestens mit Beginn der Laufzeit des Vertrags.
2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für KairosBlue/KaiorsRed liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist;
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht;
c) wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt;
d) der Kunde die Rechte von KairosBlue/KairosRed dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Räumlichkeiten oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt; oder der Kunde oder ein Dritter, der sich mit Erlaubnis des Kunden in die Räumlichkeiten aufhält, diese in einer Art und Weise nutzt die mit der vertraglich vereinbarten Nutzung nicht kompatibel ist und dieses Verhalten trotz einer entsprechenden Mahnung seitens KairosBlue/KairosRed fortsetzt.
e) Der Kunde oder ein Dritter, der sich mit Erlaubnis des Kunden in die Räumlichkeiten aufhält, ein Verhalten an den Tag legt, das nach begründeter Auffassung von KairosBlue/KairosRed eine umgehende Vertragsbeendigung erforderlich macht.
f) Der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und daraus Schäden entstehen, die nicht behoben werden können, oder der Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach entsprechender Fristsetzung durch KairosBlue/KairosRed mit der Schadensbeseitigung begonnen hat.
g) seine Mitwirkungspflicht nach III. auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er KairosBlue/KairosRed nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.
h) der Kunde insolvent oder zahlungsunfähig geworden ist.
3. Kündigt KairosBlue/KairosRed den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, ist der Kunde weiterhin zur Entrichtung der vereinbarten Servicegrundgebühr für den Zeitraum verpflichtet, für den der Vertrag ohne außerordentliche Kündigung bestanden hätte. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den KairosBlue/KairosRed dadurch erleidet, dass die Räumlichkeiten nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicegebühr und/oder ‑kosten überlassen werden müssen.
4. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung per unterschiebenem Fax oder durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E‑Mail ausreichend ist.
XV. Beendigung des Vertrags
1. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Räumlichkeiten und das Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei der Übergabe der Räumlichkeiten bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird KairosBlue/KairosRed auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweisen kann. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch KairosBlue/KairosRed zu zahlen.
2. Beim Auszug muss der Kunde sämtliche ihm überlassene und auch selbst gefertigte Schlüssel, Zutrittskarten etc. zurückgeben. Andernfalls ist KairosBlue/KairosRed berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.
3. KairosBlue/KairosRed kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist KairosBlue/KairosRed befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.
XVI. Vorsteuerabzug
1. Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug bei ihm nicht ausschließen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, KairosBlue/KairosRed stets auf jederzeitige Anforderung unverzüglich diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es KairosBlue/KairosRed ermöglichen, ihren Nachweispflichten gemäß § 9 Abs. 2 UStG über die Vorsteuerabzugsberechtigung des Kunden gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. KairosBlue/KairosRed kann insbesondere vom Kunden die Vorlage derjenigen Unterlagen und/oder Erklärungen verlangen, die die zuständigen Finanzbehörden verlangen. Der Kunde versichert, dass er während der Dauer des Vertragsverhältnisses KairosBlue/KairosRed unverzüglich anzeigen wird, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, die ihn zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen. Sollten sich bei dem Kunden oder darüber hinaus Umstände ergeben oder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung von den Finanzbehörden angenommen werden, die die Zulässigkeit der Umsatzsteueroption von KairosBlue/KairosRed betreffen, ist der Kunde verpflichtet, KairosBlue/KairosRed auch hierüber unverzüglich zu informieren.
2. Soweit und solange die Finanzbehörden bezüglich des Begriffs der “ausschließlichen” Verwendung für Umsätze, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, eine unschädliche Bagatellgrenze anwenden, ist durch diese Bagatellgrenze zugleich der Ausschließlichkeitsbegriff in den vorstehenden Bestimmungen begrenzt (siehe hierzu Abschn. 9.2 Abs. 3 S. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).
3. Sollte der Kunde gegen die Verpflichtung aus dieser Klausel verstoßen, hat der Kunde KairosBlue/KairosRed alle durch den Wegfall der Option zur Umsatzsteuerpflicht des Servicevertrages entstehenden Schäden, insbesondere die Nichtabzugsfähigkeit von Vorsteuer bei KairosBlue/KairosRed oder Schadensersatzverpflichtungen von KairosBlue/KairosRed gegenüber seinen Vertragspartnern, zu ersetzen. Soweit sich innerhalb des Berichtigungszeitraums gem. § 15a UStG für KairosBlue/KairosRed die Möglichkeit der Umsatzsteueroption wieder ergibt, wird KairosBlue/KairosRed dem Kunden einen bereits ausgeglichenen Schaden aufgrund der Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuer oder sonstiger Schäden wieder erstatten, wenn und soweit er wieder anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ansprüche von KairosBlue/KairosRed gegen den Kunden aus dieser Klausel verjähren mit Ablauf von sechs (6) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags. Sollte der Kunde seiner Informationspflicht aus dieser Klausel nicht genügen, verlängert sich die Verjährungsfrist wegen aller Ansprüche, die auf Umständen beruhen, über die KairosBlue/KairosRed pflichtwidrig vom Kunden bzw. Subkunden nicht informiert worden ist, auf zehn (10) Jahre. Ungeachtet der vorgenannten Verjährungsfristen verjähren Ansprüche von KairosBlue/KairosRed gegen den Kunden aus dieser Klausel jedoch nicht vor Ablauf von sechs (6) Monaten nach Eintritt der Festsetzungsverjährung des betreffenden Verwaltungsaktes.
XVII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung
1. Gegenüber Zahlungsansprüchen von KairosBlue/KairosRed kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Aufrechnung mit der geleisteten Sicherheitsleistung während der Dauer des Servicevertrages ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
2. Der Kunde ist zu einer Minderung der laufenden Servicegrundgebühr nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Service- oder Servicegrundgebühren oder sonstige Ansprüche gegen KairosBlue/KairosRed gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.
XVIII. Sicherheitsleistung
1. KairosBlue/KairosRed ist berechtigt, für die Überlassung der Räumlichkeiten die Zahlung einer Sicherheitsleistung zu verlangen.
2. Die Sicherheitsleistung dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von KairosBlue/KairosRed gegen den Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner Beendigung (einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche, Rechtsverfolgungskosten von KairosBlue/KairosRed o.ä.) und kann mit solchen Forderungen verrechnet werden. Der Kunde wird die Sicherheitsleistung auf das von KairosBlue/KairosRed benannte Konto überweisen. Guthabenzinsen werden nicht gezahlt.
3. Anstelle der Zahlung der Sicherheit kann der Kunde die Sicherheit auch durch die Gestellung einer unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse auf erstes Anfordern leisten, wobei das Geldinstitut auf das Hinterlegungsrecht bei Gericht ebenso verzichten muss wie auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung (ausgenommen die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen) sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB.
4. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Räumung der Räumlichkeiten zurück, soweit Ansprüche von KairosBlue/KairosRed gegen den Kunden weder bestehen noch zu erwarten sind.
5. Nimmt KairosBlue/KairosRed während der Vertragslaufzeit die Sicherheitsleistung in Anspruch, hat der Kunde sie unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen. Ändern sich die Servicegrundgebühr oder der Umsatzsteuersatz, kann KairosBlue/KairosRed verlangen, dass der Kunde die Sicherheitsleistung entsprechend anpasst.
XIX. Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Köln. Es gilt deutsches Recht.
2. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.
3. KairosBlue/KairosRed behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand der AGB: 12.12.2022